Green Claims ab 2026: Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung nach der EmpCo-Richtlinie

23. Oktober 2026

Dscf7182

Unternehmen müssen sich auf neue Green-Claims-Regeln einstellen. Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung mit Aussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder ähnlichen „Green Claims“. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 (“Directive as regards empowering consumers for the green transition through better protection against unfair practices and better information“) – kurz „EmpCo”. In Deutschland wird die Richtlinie insbesondere durch die Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Ziel der neuen Vorgaben ist es, Verbraucher*innen besser vor Greenwashing zu schützen. Nachhaltigkeitswerbung wird nicht per se verboten, aber sie muss zukünftig konkreter, transparenter und vor allem belegbar sein.

Die wichtigsten Änderungen zu Green Claims

Das UWG wird um neue Regeln gegen irreführende Nachhaltigkeitswerbung ergänzt. Dazu gehören etwa Aussagen zur Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit, aber auch zur Qualität und Gerechtigkeit der Arbeitsbedingungen sowie zu ethischen Verpflichtungen wie Tierschutz. Außerdem werden bestimmte Praktiken in die sogenannte „Schwarze Liste“ aufgenommen. Das bedeutet, sie sind gegenüber Verbraucher*innen generell unzulässig.

Allgemeine Umweltaussagen werden eingeschränkt

Allgemeine Umweltaussagen, wie z.B. „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind zukünftig in der Werbung gegenüber Verbraucher*innen verboten, es sei denn sie können durch eine anerkannte Umweltleistung belegt werden. Zudem müssen die allgemeinen Umweltaussagen auf dem gleichen Werbemedium in hervorgehobener Weise konkretisiert werden.

Auch visuelle Elemente, wie grüne Farbgestaltungen oder Symbole wie Bäume oder Blätter, die einen Umweltbezug herstellen sollen, können als Umweltaussagen in diesem Sinne gelten, mit der Folge, dass zahlreiche bestehende Verpackungsgestaltungen mit hoher Wahrscheinlichkeit angepasst bzw. abgeändert werden müssen.

Umweltvorteile dürfen nicht verallgemeinert werden

Eingang in das UWG findet nun auch der Grundsatz, dass Umweltaussagen nicht den Eindruck erwecken dürfen, sie gelten für das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen, wenn sie sich tatsächlich nur auf einzelne Aspekte beziehen. Ist nur die Verpackung recyclingfähig, darf nicht pauschal mit einem „nachhaltigen Produkt“ geworben werden. Auch diesbezüglich wird sich für viele Unternehmen Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung ihrer Werbung und Produktkennzeichnung ergeben, denn pauschale Formulierungen wie „nachhaltige Kosmetik“ oder „umweltfreundliche Verpackung“ werden künftig durch Aussagen wie „Flasche zu 80 % aus recyceltem Kunststoff“ oder „Faltschachtel aus 100 % Recyclingpapier“ konkretisiert werden müssen.

Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel

Für Nachhaltigkeitssiegel gelten ab September 2026 strengere Voraussetzungen. Nachhaltigkeitssiegel, -label oder -gütezeichen müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt werden. Unternehmenseigene Siegel dürfen daher zukünftig nicht mehr verwendet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Verbraucher*innen ein selbst gestaltetes Symbol für ein unabhängiges Prüfsiegel halten könnten.

Werbung mit Klimaneutralität wird eingeschränkt

Besonders streng werden die Regeln bei Aussagen zur Klimaneutralität. Die Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder „CO₂-neutral“ wird zukünftig nicht mehr ohne weiteres möglich sein, wenn Emissionen nur durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden. CO₂-Kompensationen, z.B. durch Aufforstungsprojekte, stehen CO₂-Einsparungen nicht gleich, so dass produktbezogene Werbung mit CO₂-Kompensationen erheblich eingeschränkt wird. Wer weiterhin mit Klimaschutzmaßnahmen werben möchte, muss genau differenzieren und erklären, was tatsächlich reduziert wird.

Neue Regeln für Zukunftsversprechen

Zudem werden Aussagen über künftige Umweltziele strenger geregelt. Wer etwa mit „Wir sind bis 2030 klimaneutral“, „Unsere Verpackungen werden bis 2028 plastikfrei“ oder „Wir produzieren bald CO₂-frei“ wirbt, braucht einen konkreten und überprüfbaren Plan, aus dem messbare und zeitlich festgelegte Ziele hervorgehen. Dieser Umsetzungsplan muss regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft werden und die Ergebnisse sind den Verbraucher*innen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen, die mit Zukunftsversprechen werden wollen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Nachhaltigkeitskommunikation bleibt auch weiterhin grundsätzlich zulässig. Unternehmen dürfen auch künftig über echte Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorteile informieren, sofern sie sich hierbei an die umfangreichen neuen gesetzlichen Vorgaben halten.

Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation frühzeitig überprüfen, wenn sie die Marketingvorteile von Umweltaussagen weiter nutzen möchten.

Wichtig sind insbesondere:

  • „Green Claims Inventur“: alle Green Claims auf Verpackungen, Webseiten, Newsletter, Online-Shops und Social Media, etc. erfassen
  • pauschale Aussagen durch konkrete Angaben ersetzen
  • Nachweise wie Zertifikate, Prüfberichte oder Lieferantenerklärungen sichern
  • Nachhaltigkeitssiegel und eigene Labels prüfen
  • Werbung mit „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ besonders kritisch bewerten


HALCYON Rechtsanwält*innen ist spezialisiert auf sämtliche Aspekte des Wettbewerbsrechts und berät Sie umfassend zu den neuen Anforderungen an Green Claims und zur rechtssicheren Nachhaltigkeitskommunikation. Wir prüfen Ihre Werbeaussagen und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Gestaltung Ihrer Marketingkommunikation und Produktkennzeichnung.

Wir vertreten Sie bei der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, z.B. wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Fühlen Sie sich durch die Werbung Ihrer Mitbewerber benachteiligt, helfen wir bei der Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche. Darüber hinaus bieten wir Schulungen für Ihre Marketing- und Compliance-Teams an.

#HALCYONhelps

Ähnliche Artikel

#HALCYONhelps