Lebensmittelrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Lebensmittelrecht. Wir beraten unsere Mandanten dabei von der Idee bis zur Vermarktung von Lebensmitteln aller Produktgruppen. Besondere Expertise, Markt- und Branchenkenntnis haben wir in den Bereichen Sport- und Fitnessernährung sowie für Nahrungsergänzungsmittel. HALCYON betreut Lebensmittelunternehmer mit Start-Up-Charakter, die ihre Produkte im Direktvertrieb anbieten, mittelständische Familienunternehmen sowie international tätige Lohnhersteller.

Wir prüfen den regulatorischen Rahmen von Produkten und klären wichtige Abgrenzungsfragen: Handelt es sich bei dem Produkt um ein Lebensmittel, Arzneimittel oder sogar um ein Kosmetikprodukt? 

Sind die eingesetzten Zutaten für die Verwendung in Lebensmitteln erlaubt? Bestehen Vorgaben zu Höchstmengen oder sind spezielle Verwendungsbedingungen zum Beispiel bei neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) vorgeschrieben? Von Health Claims bis Greenwashing: Wir geben Ihnen verständliche Risikoeinschätzungen, die auf unserer Expertise im Wettbewerbsrecht und souveränem Umgang mit Aufsichtsbehörden sowie als Verteidiger in Strafverfahren mit Bezug zum Lebensmittelrecht beruhen. HALCYON verteidigt Ihre Produkte und bietet kreative Handlungsalternativen an, wenn dies angebracht ist. 

Im Krisenfall unterstützen wir unsere Mandanten außerdem bei PR- und Öffentlichkeitsarbeit. 

Wir sorgen für Rechtssicherheit für Ihr Produktkonzept und dokumentieren unsere Ergebnisse verständlich in verbindlichen Gutachten oder Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen.

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